Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HErrn, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewusst, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HErrn, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewusst, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig