Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide, Ehebrecher und Ehebrecherin, darum dass er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.
Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide, Ehebrecher und Ehebrecherin, darum dass er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.