dass ein jeglicher seinen Knecht und seine Magd, so Hebräer und Hebräerin wären, sollte freigeben, dass kein Jude den andern leibeigen hielte.
dass ein jeglicher seinen Knecht und seine Magd, so Hebräer und Hebräerin wären, sollte freigeben, dass kein Jude den andern leibeigen hielte.