Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HErrn treten, ihm zu dienen, dass sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.
Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HErrn treten, ihm zu dienen, dass sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.