Ist's aber kund gewesen, dass der Ochse zuvor stößig gewesen ist, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.
Ist's aber kund gewesen, dass der Ochse zuvor stößig gewesen ist, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.