Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf dass nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei.
Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf dass nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei.